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Druckfreundliche Version  Finanzierungsrisiko Lebensversicherung 

Urteile
 

 
externer Link BGH - XI ZR 248/02 - Urteil vom 20.05.2003
 
Ist der Kreditnehmer über die speziellen Nachteile und Risiken der Vertragsbindungen nicht aufgeklärt worden, kann er von der Bank Schadensersatz in Höhe der durch die Finanzierung entstandenen Mehrkosten verlangen.
 

 
BGH - XI ZR 261/89 - Urteil vom 03.04.1990
 
Ist der Kreditnehmer über die speziellen Nachteile und Risiken der Vertragsbindungen nicht aufgeklärt worden, kann er von der Bank Schadensersatz verlangen
 

 
BGH - III ZR 269/87 - Urteil vom 09.03.1989
 
Die kreditgebende Bank hat den Kunden, der zur Sicherung seines Darlehens eine Kapitallebensversicherung abschließt insbesondere über die Kostenunterschiede aufzuklären
 

 
OLG Saarbrücken - 7 U 278/02-63- Urteil vom 14.01.2003
 
Die Bank, die als Anlageberaterin auftritt, trifft nach der st. Rspr. des BGH die Pflicht zu einer umfassenden, wahrheitsgemäßen, sorgfältigen und vollständigen Information über alle Tatsachen und Umstände, die für die jeweilige Anlageentscheidung des Kunden Bedeutung haben können. Grundsätzlich hat der Anleger/Erwerber die Verletzung einer Aufklärungs- und Hinweispflicht darzulegen und zu beweisen.
 

 
OLG Stuttgart - 6 U 57/02 - Urteil vom 30.09.2002
 
Grundsätzlich ist eine Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über das Risiko der von ihm beabsichtigten Verwendung des Kredits aufzuklären. Über die besonderen Risiken einer Kombination von Darlehen und Lebensversicherung ist jedenfalls dann nicht aufzuklären, wenn der Kunde mit diesem Wunsch an die kreditgewährende Bank herantritt.
 

 
OLG Dresden - 8 U 2694/00 - Urteil vom 06.06.2001
 
Die eine Immobilien-Kapitalanlage finanzierende Bank ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Darlehensnehmer aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, die Tilgungs- und Verzinsungsansprüche zu erfüllen. Ebenso wenig muss die Bank über Vor- und Nachteile eines Festkredites mit Tilgungsersatz durch Lebensversicherung im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen aufklären, wenn die gewählte Darlehensart Bestandteil des Steuersparmodells ist, das dem Erwerb der Immobilie zugrunde liegt. Eine diesbezügliche Beratung fällt in den Pflichtenkreis des Anlagevermittlers.
 

 
OLG Hamm - 31 U 25/96 - Urteil vom 11.11.1996
 
Die darlehensgewährende Bank hat über die verschiedenen Arten der Darlehensgewährung aufzuklären
 

 
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