Weber & Partner RAe/Stb GbR

 

Druckfreundliche Version  Finanzierungsrisiko Lebensversicherung 

Aufklärungspflichten
 
bestehen aufgrund der Besonderheiten des Finanzierungsmodelles in hohem Maße. Vermittelt eine Bank eine Lebensversicherung zur Sicherung des gewährten Darlehens, so hat sie den Kunden über Folgendes aufzuklären:
 

  • Die wirtschaftliche Belastung des gewählten Finanzierungsmodelles muß derjenigen einer "normalen" Kreditaufnahme gegenübergestellt werden.

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  • Dem Kunden müssen die wesentlichen Unterschiede eines Ratenkredites zu dem mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kredit vor Augen geführt werden.

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  • Der Darlehensnehmer muß daraufhingewiesen werden, daß die eingeplante Überschußbeteiligung keineswegs garantiert ist, sondern auf einer Prognose beruht.

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  • Das sich hieraus ergebende Risiko, also die Größenordnung einer möglichen Deckungslücke, ist ebenfalls eine Umstand, über den der Kunde in Kenntnis gesetzt werden muß.

Nicht aufzuklären braucht die Bank über die Zweckmäßigkeit der Darlehensaufnahme als solcher. Wofür und warum der Darlehensnehmer einen Kredit aufnimmt betrifft den Bereich seiner wirtschaftlichen Disposition, für den er alleine das Risiko trägt.
 
Werden diese Aufklärungspflichten verletzt, so besteht möglicherweise gegenüber der vermittelnden Bank ein Schadensersatzanspruch.